Geschäftbedingungen

MaRa-Ferienhaus Goos Nr. 4a 18556 Dranske auf Rügen

Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Buchung

Die verbindliche Buchung zur Vermietung unseres Ferienhauses erfolgt schriftlich. Mit der Buchungsbestätigung entsteht eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Eigentümern des Ferienhauses und dem Kunden auf der Grundlage der im Prospekt ausgewiesenen Leistungen.

2. Bezahlung

Nach Eingang der Buchungsbestätigung wird innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises fällig. Länger können wir keine Reservierung aufrecht erhalten. Die erfolgte Anzahlung schließt die Annahme dieser Vertragsbedingungen ein. Auslandsüberweisungsgebühren trägt der Mieter. Der Restbetrag ist bis 6 Wochen vor Reiseantritt zu bezahlen. Verspätete Zahlung bzw. Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt uns, das Objekt anderweitig zu vermieten.

3. Preise

Alle ausgeschriebenen Preise sind Endpreise und enthalten lt. § 19 Abs. 1 UStG keine Mehrwertsteuer. Vor Ort kommen die von der Gemeinde Dranske ausgewiesene Kurtaxe sowie die Endreinigungsgebühr dazu. Diese sind bei Schlüsselübergabe zu entrichten. Sie erhalten mit dem Hausschlüssel die gültige Kurkarte für den gebuchten Zeitraum. Sonderwünsche, Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4. Anreise

Das angemietete Ferienhaus ist am Anreisetag ab 16.00 Uhr bezugsfertig, die geplante Anreisezeit ist unmittelbar vor Anreise telefonisch zu avisieren. Den Hausschlüssel sowie eine kurze Einweisung erhalten Sie von der örtlichen Betreuung. Diese ist unter der Tel. Nr. 038391-8151 zu erreichen. Die Möglichkeit einer Anreise vor 16.00 Uhr ist ebenfalls unter dieser Nummer zu erfragen.

5. Personenzahl

Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen (inkl. Kleinkinder) bewohnt werden, als im Vertrag vereinbart wurde. Für überzählige Personen wird eine angemessene Vergütung lt. Preisliste verlangt. Das Aufstellen von Campingbetten oder sonstigen Liegestätten im Hause ist nicht erlaubt.
Haustiere sind aus hygienischen Gründen nicht erwünscht.

6. Abreise

Die vereinbarte Mietzeit des Ferienhauses ist einzuhalten. Am Abreisetag ist das Objekt bis spätestens 10.00 Uhr zu verlassen. Nach der vereinbarten Uhrzeit ist dem Reinigungspersonal ein jederzeitiges Betreten der Räumlichkeiten gestattet, verbunden mit der uneingeschränkten Möglichkeit zur Reinigung. Wenn das Ferienhaus nicht bis 10.00 Uhr am Abreisetag verlassen wird, sind wir berechtigt, Ihnen die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

7. Rücktritt/Umbuchung

Der Mieter ist jederzeit berechtigt, vor Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Der Vermieter hat im Falle eines Rücktritts Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Unter Berücksichtigung der durch eine anderweitige Vermietung erzielten Beträge und zuzüglich des Bearbeitungsaufwandes in Höhe von € 50,00, besteht der Anspruch auf Stornierungsgebühren folgender Prozentsätze:

Bis 12 Wochen vor Mietbeginn:  20% des Mietpreises

Bis 6 Wochen vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises

Ab 6 Wochen vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises

Der Kunde ist jederzeit berechtigt einen Ersatzmieter zu stellen, soweit der Buchungszeitraum unverändert bleibt. Dieser muss zugleich einen Zusatzvertrag abschließen, indem er sich als Ersatzmieter erklärt. Die Umbuchungsgebühr beträgt € 30,00 . Im Falle eines Rücktritts ab 6 Wochen vor Anreise sind beide Vertragspartner zur Schadensbegrenzung verpflichtet.

Bitte beachten Sie, dass ein Ferienhaus kein Hotel ist. Wir haben nur ein Angebot und wenn Sie es buchen, garantieren wir Ihnen auf lange Zeit Ihre Buchung. Falls Sie stornieren entsteht für uns ein hoher Schaden, da wir uns Ihnen gegenüber mit der Buchungsbestätigung verpflichten und alle anderen Buchungsanfragen absagen. Wir

können nicht wie ein Hotel weitere Buchungen annehmen, sondern verlassen uns darauf, dass Sie das Haus auch besuchen werden, wenn Sie es gebucht haben.
Bei Nichtanreise, späterer Anreise, bzw. früherer Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Dies gilt auch, falls der Mieter unverschuldet, z.B. durch Krankheit, an der Inanspruchnahme der Leistung verhindert ist. Mietern wird eine Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

8. Rücktritt durch den Vermieter

Der Vermieter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm die Leistung aus unvorhersehbaren Gründen (z.B. Nichtbewohnbarkeit durch Defekte, höhere Gewalt oder Einbruch) unmöglich wird, oder der Kunde seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. Der Mieter erhält den gezahlten Mietpreis in voller Höhe zurück und verzichtet auf weitere Ansprüche.

9. Haftungsausschluss

Der Vermieter haftet nicht für unvorhersehbare Gegebenheiten. Ebenso haftet er nicht für höhere Gewalt und Leistungsänderungen, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Ferienhaus und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Objektes, bei Änderungen von Bade- und Angelrechten, lokale Badeverbote, Erhöhung lokaler Abgaben und Steuern, Einstellungen von Verkehrsverbindungen, Verlegung oder Schließen von Geschäften und Schiffsverbindungen, für Umweltschäden oder klimatische Veränderungen etc.

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Der Vermieter haftet nicht für Personen- und /oder Sachschäden aller Art während des Aufenthaltes des Mieters im Ferienhaus. Die An- und Abreise durch den Mieter erfolgt in eigener Verantwortung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände des Mieters z.B. bei Einbruch, Diebstahl oder Feuer. Der Mieter verzichtet insoweit auf jegliche Schadensersatzansprüche, soweit dies gemäß BGB möglich ist. Sie befinden sich auf eigene Gefahr im Ferienhaus und haften für Folge- und Sachschäden.

10. Haftung des Kunden

Der Mieter übernimmt das Ferienhaus in einwandfreiem Zustand. Eventuelle Beanstandungen am Ferienhaus müssen unverzüglich dem Vermieter oder dem örtlichen Betreuer gemeldet werden. Er muss bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen, und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter haftet für alle von ihm und allen mitangereisten Personen verschuldeten Schäden am und im Ferienhaus sowie dem dazugehörigen Umfeld. Der Mieter übernimmt während der Mietdauer für alle Gegenstände, die im Mietobjekt sind, die Haftung und ist für eventuell verursachte Schäden schadensersatzpflichtig. Im Schadensfalle ist der Mieter verpflichtet, den Verwalter oder den Vermieter unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen. Vor der Abreise nicht angezeigte Schäden werden auf Kosten des Mieters behoben. Schäden, die während der Mietdauer entstanden sind, werden unverzüglich, jedoch vorbehaltlich üblicher Lieferzeiten, ausgebessert. Das Ferienobjekt ist pfleglich zu behandeln. Der Kunde ist verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich und sorgsam zu behandeln sowie aufgeräumt und sauber zu verlassen. Dem Mieter obliegt die regelmäßige Reinigung des Mietobjektes. Alle Abfalleimer sind mit einem Plastikbeutel zu versehen. Die Endreinigung berücksichtigt nicht die Abfälle zu entsorgen, das Reinigen des Geschirrspülers, des Kochherdes, der Küchengeräte und das Spülen; diese müssen im einwandfrei sauberen Zustand hinterlassen werden. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen der Wohnungsausstattung werden gesondert in Rechnung gestellt. Für mutwillige Zerstörung bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

Für den Fall des Vorliegens eines erheblichen Mangels ist der Kunde nur dann zu Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn er zuvor den Mangel angezeigt und zu dessen Behebung eine angemessene Frist gesetzt hat. Bitte beachten Sie, dass unser Ferienhaus keine touristische Stätte ist, sondern ein privater Besitz. Alle Gegenstände und Geräte werden ohne Rechtsanspruch zur Verfügung gestellt. Bei eventuellen Ausfällen und notwendigen Reparaturen besteht kein Anspruch auf Mietminderung. Wir legen jedoch Wert auf Funktionstüchtigkeit der Geräte und sind bemüht eventuelle Ausfälle zügigst zu beheben.

11. Sonstiges

Eine Abtretung jedweder Ansprüche und Pflichten des Mieters sowie seiner Mitreisenden im Zusammenhang mit dem Vertrag und der Vertragsdurchführung, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleiben unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die einschlägige gesetzliche Regelung.

Auf den Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Gerichtsort ist Aidlingen.